Artemisia annua – Einjähriger Beifuß (Extrakt 30:1)
Pflanzlicher Artemisia-annua-Extrakt (30:1) – als Rohstoff zur Herstellung von Kosmetikprodukten; in der EU nicht für die innere Einnahme zugelassen.
Produktprofil
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) ist eine aromatische Pflanze aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Botanisch und analytisch ist sie vor allem durch ihr vielschichtiges Spektrum sekundärer Pflanzenstoffe interessant (u. a. Bitterstoffe, ätherische Öle, Polyphenole). Da Artemisia annua in der EU im Kontext Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel regulatorisch als „Novel Food“-Thema eingestuft wird, wird dieses Produkt bei Nutritime ausschließlich zur Verwendung im kosmetischen Bereich bereitgestellt (z. B. für DIY-Rezepturen und Formulierungszwecke).
Inhaltsstoffe
- Artemisia annua Extrakt (30:1)
Nährwert- und Mikronährstoffangaben
| Angabe |
Pro Einheit |
% NRV* |
| Artemisia annua Extrakt (30:1) |
700 mg |
– |
*NRV = Nährstoffbezugswert nach EU-Verordnung. Für Pflanzenextrakte sind in der Regel keine NRV festgelegt.
Rolle der Mikronährstoffe
Für klassische Mikronährstoffe (Vitamine und Mineralstoffe) sind in der EU Nährstoffbezugswerte (NRV) definiert; hierzu existieren auch zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) für einzelne Nährstoffe. Reine Pflanzenextrakte zählen jedoch nicht automatisch zu diesen Mikronährstoffen: Ihre Inhaltsstoffprofile sind komplex, und ohne spezifisch zugesetzte Vitamine/Mineralstoffe mit definierten Mengen lassen sich üblicherweise keine NRV und keine standardisierten Mikronährstoff-Health-Claims ableiten. Unabhängig davon können pflanzliche Rohstoffe im Rahmen kosmetischer Rezepturen wegen ihrer botanischen und sensorischen Eigenschaften (z. B. Farbe, Duft, Bitterstoffcharakter) interessant sein.
Besonderheiten des Rohstoffs
Artemisia annua ist vor allem als artenreiche Quelle sekundärer Pflanzenstoffe bekannt. In der wissenschaftlichen Literatur wird häufig der Naturstoff Artemisinin als prominenter Einzelstoff aus Artemisia annua erwähnt; daneben sind zahlreiche weitere Stoffgruppen beschrieben (z. B. terpenoide Verbindungen, Flavonoide und phenolische Komponenten). Bei Pflanzenextrakten können Zusammensetzung und Gehalte natürlicherweise variieren (u. a. abhängig von Pflanzenteil, Erntezeit, Herkunft und Extraktionsverfahren). Das hier angebotene Produkt ist als Extrakt 30:1 deklariert und dient als Rohstoff für kosmetische Anwendungen.
Anwendung & Verzehrempfehlung
Verzehrempfehlung: Keine. Nicht zur inneren Einnahme bestimmt.
Dieses Produkt wird ausschließlich als Rohstoff zur Herstellung von Kosmetikprodukten angeboten. Verwenden Sie es nur im Rahmen geeigneter kosmetischer Rezepturen und unter Beachtung einer verantwortungsvollen Formulierungspraxis (z. B. Hygiene, geeignete Einsatzkonzentration, Stabilitäts- und Verträglichkeitstests).
Wissenschaftlicher Hintergrund
Botanik & Inhaltsstoffspektrum: Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) gehört zur Gattung Artemisia, die für aromatische und bitterstoffhaltige Vertreter bekannt ist. Typisch ist ein komplexes Gemisch natürlicher Stoffe, das je nach Verarbeitung und Extraktion unterschiedlich stark abgebildet werden kann. Ein Extrakt bündelt bestimmte Inhaltsstoffgruppen gegenüber dem Ausgangsmaterial, wobei „30:1“ eine Verhältnisangabe für die Extraktherstellung darstellt.
Artemisinin als Referenzstoff: In der Forschung ist Artemisinin als isolierter Naturstoff besonders gut dokumentiert, weil artemisininbasierte Arzneimittel (in Kombination) eine große Rolle in der Malariatherapie spielen. Wichtig ist die Trennung zwischen (i) pharmazeutisch standardisierten Wirkstoffen/Arzneimitteln und (ii) frei zusammengesetzten pflanzlichen Zubereitungen bzw. Extrakten, deren Gehalte an Einzelstoffen variieren können.
Regulatorische Einordnung in der EU: Für Artemisia annua wird im Lebensmittelkontext häufig die Einstufung als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) diskutiert. Produkte, die als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden, unterliegen in der EU einem Zulassungs- bzw. Prüfrahmen, wenn keine ausreichende Verzehrhistorie vor dem Stichtag der Novel-Food-Regelungen nachgewiesen ist. Aus diesem Grund ist Artemisia annua in vielen Fällen nicht für die orale Vermarktung als Lebensmittelprodukt vorgesehen.
Warum Hinweise zur inneren Anwendung sensibel sind: Bei Kräutern und Kräuterextrakten ist die Datenlage zur sicheren, langfristigen oralen Anwendung stark heterogen. Zusätzlich können Pflanzen und Kräutertees unerwünschte Pflanzeninhaltsstoffe oder Kontaminanten enthalten (z. B. durch Ernte und Verarbeitung). Fachstellen weisen bei pflanzlichen Produkten außerdem regelmäßig auf besondere Vorsicht bei empfindlichen Personengruppen hin.
Praktische Konsequenz für dieses Produkt: Um eine klare, regelkonforme und verantwortungsbewusste Nutzung sicherzustellen, wird dieses Artemisia-annua-Extrakt bei Nutritime als kosmetischer Rohstoff angeboten – ohne Verzehrempfehlung und ohne Zweckbestimmung zur inneren Einnahme.
Sicherheit, Nebenwirkungen, Vorsichtsmaßnahmen
Nicht einnehmen: Dieses Produkt ist nicht zur inneren Einnahme bestimmt und in der EU nicht für die orale Verwendung als Lebensmittel/Nahrungsergänzung zugelassen.
Nur äußerlich im kosmetischen Kontext: Pflanzenextrakte können – abhängig von Konzentration und individueller Empfindlichkeit – Hautreizungen oder Unverträglichkeiten auslösen. Führen Sie vor einer breiteren Anwendung einen Patch-Test (z. B. an einer kleinen Hautstelle) durch.
Besondere Personengruppen: Schwangere, Stillende sowie Personen mit bekannter Allergieneigung (z. B. gegenüber Korbblütlern) sollten bei kosmetischen Pflanzenextrakten grundsätzlich besonders vorsichtig sein und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.
Qualität & Kontaminanten: Bei Kräutern und pflanzlichen Erzeugnissen werden von Fachstellen u. a. unerwünschte Pflanzeninhaltsstoffe und Kontaminanten thematisiert (beispielsweise bestimmte Pflanzenalkaloide, die über Verunreinigungen in Kräutertees/Nahrungsergänzungsmitteln relevant sein können). Für kosmetische Rohstoffe gelten ebenfalls hohe Anforderungen an Sorgfalt, Rohstoffprüfung und sachgerechte Lagerung.
Aufbewahrung: Kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Qualität & Verantwortungsbewusste Verwendung
Nutritime legt Wert auf eine klare Zweckbestimmung und transparente Deklaration. Bei pflanzlichen Rohstoffen sind verantwortungsvolle Verwendung, sorgfältige Rezepturplanung und eine konservative Einsatzstrategie entscheidend. Arbeiten Sie sauber und dokumentieren Sie Ihre Formulierungen (Rohstoffcharge, Datum, Einsatzkonzentration), insbesondere wenn Sie eigene Kosmetik herstellen.
Produkteigenschaften laut Anbieterangaben: vegan, vegetarisch, halal, glutenfrei, ohne Gentechnik (Non GMO), ISO-zertifiziert.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Produkt wird als Rohstoff zur Herstellung von Kosmetikprodukten angeboten und ist nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel zur inneren Einnahme bestimmt. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur gemäß Zweckbestimmung verwenden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. (Hinweis: Dieser Standardsatz gilt allgemein für Nahrungsergänzungsmittel; dieses Produkt ist jedoch nicht als Nahrungsergänzungsmittel zur Einnahme vorgesehen.)