Artemisia annua Extrakt 30:1 (einjahriger Beifuß)
Hochkonzentrierter Pflanzenextrakt im Verhältnis 30:1 – 700 mg pro Kapsel, 60 vegane Kapseln. Hinweis: Laut Hersteller in der EU nicht für die innere Einnahme zugelassen und ausschließlich zur Herstellung von Kosmetikprodukten vorgesehen.
Produktprofil
Artemisia annua (einjähriger Beifuß) ist ein traditionell genutzter Pflanzenrohstoff, der vor allem wegen seiner charakteristischen sekundären Pflanzenstoffe wissenschaftlich untersucht wird. Der hier eingesetzte Extrakt ist als 30:1-Extrakt deklariert, was auf eine konzentrierte Aufbereitung im Vergleich zum Ausgangspflanzenmaterial hinweist. Die Kapselhülle besteht aus HPMC (Hypromellose) und ist damit für vegetarische/vegane Anwendungen geeignet.
Inhaltsstoffe
- Artemisia annua Extrakt 30:1
- Füllstoff: pflanzliche Cellulose
- Kapselhülle: HPMC (Hypromellose)
Nährwert- und Mikronährstoffangaben
| Angabe |
Menge pro Kapsel |
% NRV* |
| Artemisia annua Extrakt (30:1) |
700 mg |
— |
| Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz |
nicht zutreffend / keine Angabe (Kosmetik-Rohstoff) |
— |
| Vitamine & Mineralstoffe |
keine zugesetzten Mikronährstoffe |
— |
*NRV = Nährstoffbezugswert gemäß EU-Verordnung (für Vitamine/Mineralstoffe). Für Pflanzenextrakte sind in der Regel keine NRV definiert.
Rolle der Mikronährstoffe
Dieses Produkt enthält keine zugesetzten Vitamine oder Mineralstoffe. Für viele Vitamine und Mineralstoffe existieren in der EU zugelassene Health-Claims (z. B. „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ für bestimmte Mikronährstoffe). Solche Aussagen sind stets an konkrete Mikronährstoffe und definierte Bedingungen geknüpft und sind bei reinen Pflanzenextrakten ohne Mikronährstoff-Standardisierung in der Regel nicht anwendbar.
Besonderheiten des Rohstoffs
Artemisia annua ist botanisch reich an sekundären Pflanzenstoffen (pflanzliche Inhaltsstoffe, die nicht zu den klassischen Nährstoffen zählen). In der wissenschaftlichen Literatur wird Artemisia annua häufig im Zusammenhang mit isolierten Einzelsubstanzen (z. B. artemisininähnlichen Verbindungen) sowie mit Extrakten unterschiedlicher Zusammensetzung untersucht. Wichtig: Aus allgemeinen Forschungsdaten zu Pflanzenstoffen lassen sich ohne produktspezifische Analytik (z. B. standardisierte Gehalte, Reinheit, Kontaminationsprüfungen) keine belastbaren Aussagen über Zusammensetzung oder Eigenschaften eines konkreten Extrakts ableiten.
Anwendung & Verzehrempfehlung
Verzehrempfehlung: keine. Laut Hersteller ist Artemisia annua in der EU nicht für die innere Einnahme zugelassen. Dieses Produkt wird ausschließlich zur Herstellung von Kosmetikprodukten verkauft.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Einordnung als Pflanzenrohstoff: Botanicals werden je nach Verwendungszweck rechtlich unterschiedlich eingeordnet (z. B. Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Kosmetik). Für die Vermarktung als Lebensmittel/Nahrungsergänzung in der EU kann eine Zulassungspflicht nach der Novel-Food-Systematik relevant sein, wenn keine ausreichende Verzehrhistorie im maßgeblichen Zeitraum nachgewiesen ist.
Warum „nicht zum Verzehr“ häufig kommuniziert wird: Bei Artemisia annua ist in Europa wiederholt diskutiert worden, ob und in welcher Form die Pflanze bzw. Zubereitungen als Lebensmittel verkehrsfähig sind. Behörden und Gerichte haben in verschiedenen Fällen Maßnahmen gegen als Lebensmittel deklarierte Artemisia-annua-Produkte begründet (Stichwort: Zulassungs-/Nachweispflichten im Lebensmittelrecht).
Unterschied Extrakt vs. Pflanze: Extrakte können eine andere chemische Zusammensetzung und eine höhere Konzentration bestimmter Stoffgruppen aufweisen als die getrocknete Pflanze. Dadurch können sich auch Sicherheitsbewertungen, Dosierungsüberlegungen und regulatorische Bewertungen deutlich unterscheiden.
Sicherheitsaspekte in der Literatur: In Fachinformationen und Berichten wird im Zusammenhang mit artemisininbezogenen Zubereitungen unter anderem über mögliche Leberbelastungen in Einzelfällen sowie über potenzielle Wechselwirkungen (z. B. über Leberenzyme) diskutiert. Solche Hinweise sind besonders relevant, wenn Produkte innerlich angewendet würden – was bei diesem Produkt ausdrücklich nicht vorgesehen ist.
Kosmetische Verwendung: Bei kosmetischer Verarbeitung sind je nach Produktkonzept u. a. Reinheit, mikrobiologische Qualität, geeignete Konservierung, stabile Formulierung und die Hautverträglichkeit zu berücksichtigen. Für die sichere Anwendung kosmetischer Produkte ist außerdem eine fachgerechte Bewertung (z. B. Sicherheitsbericht für Kosmetika) entscheidend.
Sicherheit, Nebenwirkungen, Vorsichtsmaßnahmen
Nicht zur inneren Einnahme: Dieses Produkt ist laut Hersteller nicht für den Verzehr bestimmt. Bitte nicht schlucken und nicht als Lebensmittel/Nahrungsergänzung verwenden.
Nur für die Kosmetikherstellung: Wenn der Rohstoff in kosmetischen Rezepturen eingesetzt wird, sind die allgemeinen Grundsätze der Produktsicherheit zu beachten. Dazu gehören insbesondere geeignete Einsatzkonzentrationen, Stabilitäts- und Verträglichkeitstests sowie die Einhaltung der kosmetikrechtlichen Vorgaben.
Hautverträglichkeit: Pflanzenextrakte können bei empfindlichen Personen Hautreaktionen auslösen. Bei neuen Rezepturen empfiehlt sich ein vorsichtiger Verträglichkeitstest (z. B. auf einer kleinen Hautstelle). Kontakt mit Augen und Schleimhäuten vermeiden.
Besondere Personengruppen: Für Schwangere, Stillende, Kinder sowie Personen mit bekannten Allergien gegen Korbblütler (Asteraceae) ist besondere Vorsicht sinnvoll. Bei Unsicherheit sollte eine fachkundige Stelle (z. B. Apotheke/Ärztin/Arzt) konsultiert werden – insbesondere dann, wenn dennoch eine innere Anwendung in Betracht gezogen würde (was hier nicht vorgesehen ist).
Wechselwirkungen (relevant bei innerer Anwendung): In der Fachwelt werden potenzielle Wechselwirkungen artemisininbezogener Zubereitungen mit Arzneimitteln diskutiert. Da dieses Produkt nicht zum Verzehr bestimmt ist, steht hier die korrekte Zweckbestimmung im Vordergrund.
Qualität & Verantwortungsbewusste Verwendung
Nutritime deklariert das Produkt mit 700 mg Artemisia-annua-Extrakt (30:1) pro Kapsel und nennt eine vegane Kapselhülle (HPMC) sowie pflanzliche Cellulose als Füllstoff. Zusätzlich werden Eigenschaften wie vegan/vegetarisch, halal, glutenfrei, Non-GMO und ISO-Zertifizierung angegeben. Für eine verantwortungsbewusste Verwendung ist entscheidend, die Zweckbestimmung (Kosmetikherstellung) einzuhalten, Rohstoffe sachgerecht zu lagern (kühl, trocken, lichtgeschützt) und bei der Weiterverarbeitung hygienisch und qualitätsorientiert zu arbeiten.
Rechtlicher Hinweis
Wichtiger Hinweis: Dieses Produkt wird laut Hersteller nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. In der EU ist es nicht für die innere Einnahme zugelassen und wird ausschließlich zur Herstellung von Kosmetikprodukten verkauft. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Dieses Produkt ersetzt keine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und keine gesunde Lebensweise.